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Energieberatung Gewerbe Optima Energy Energieberatung Regensburg

Energieberatung Gewerbe

Ihr Unternehmen kann von einer staatlich geförderten Energieberatung profitieren. Unsere Expertise erstreckt sich über mittelständige und große Unternehmen sowie Kommunen, und wir sind bestens vertraut mit den Verpflichtungen und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Energieberatung im Mittelstand – Bundesförderung für Energieeffizienz

Die Mittelstands-Energieberatung ist ein Teilprojekt im Rahmen der "Deutschland macht's effizient" Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Diese Beratung für Unternehmen in Bezug auf ihre Energieeffizienz wird durch staatliche Unterstützung, insbesondere vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gefördert. Zusätzlich dazu werden auch bauliche Maßnahmen finanziell unterstützt. Dies ermöglicht Unternehmen, ihre Energiekosten zu reduzieren, zum Klimaschutz beizutragen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben. Dank der Bundesförderung können bis zu 80% der anfallenden Kosten übernommen werden. Als Energieberater stehen wir Ihnen zur Seite, um die ersten Schritte, die Beantragung von Fördermitteln und weitere erforderliche Maßnahmen zu unterstützen.

Energieberatung im Mittelstand – Effiziente KMU in Deutschland

Durch großzügige Fördermittel haben kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, nicht nur eine finanzielle Unterstützung für Energieberatung zu erhalten, sondern auch für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beim Bauen oder der energetischen Sanierung von Immobilien. Diese Fördermittel für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden nach dem Vor-Ort-Termin und der Erstellung eines Sanierungsfahrplans gewährt. Egal, ob es um die Installation einer effizienten Dämmung, den Austausch von Fenstern und Türen, den Einbau einer modernen Heizungsanlage oder andere energieeffizienzsteigernde Maßnahmen geht – es stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die unterschiedliche Prozentsätze als Zuschuss bieten. Detaillierte Informationen zu Beratung, Begleitung während des Baus, Förderprogrammen und mehr erhalten Sie individuell von uns.

Zögern Sie nicht, sich kostenlos mit uns in Verbindung zu setzen.

Was nützt eine Energieberatung dem Betrieb?

Als unabhängiger Experte für Energieeffizienz bieten wir Ihnen vor Ort in Ihrem Unternehmen Beratungsdienstleistungen an, die sich auf den Energieverbrauch, dessen Reduzierung und die erforderlichen Maßnahmen konzentrieren. Wir führen eine eingehende Analyse Ihres Energieverbrauchs durch und vergleichen ihn mit den branchenüblichen Kennzahlen für Ihre Gebäude. Im Rahmen dieser Analyse identifizieren wir auch Potenziale zur Energieeinsparung, die ansonsten möglicherweise unbemerkt blieben.

Die Vorteile eines Vor-Ort-Termins mit unserem unabhängigen Energieberater umfassen:

  1. Identifikation von Möglichkeiten zur Energieeinsparung in Ihrem Unternehmen.

  2. Bewertung der Wirtschaftlichkeit jeder Option.

  3. Entwicklung eines umfassenden Sanierungsfahrplans und gegebenenfalls eines Plans zur Nutzung von Abwärme.

  4. Bereitstellung konkreter und realistischer Vorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz.

  5. Unterstützung bei der Bewertung von Förderprogrammen und der Beantragung von Fördermitteln, einschließlich der Angebote von KfW, BAFA und anderen Förderstellen.

Das richtige Förderprogramm – Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet finanzielle Unterstützung für die Energieberatung und die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen. Die Förderung deckt bis zu 80% der anfallenden Kosten ab und erfolgt durch einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Hier ist eine Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten im Bereich der Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen:

  1. Energieberatung, die Betriebsbesichtigungen, technische Datenanalysen, Energieanalysen und die Erstellung eines Maßnahmenplans zur Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen umfasst.

  2. Die Förderung beträgt bis zu 80% des Netto-Honorars, wobei der maximale Zuschuss 6.000 Euro nicht überschreitet.

  3. Wenn die Energiekosten Ihres Unternehmens weniger als 10.000 Euro pro Jahr betragen, wird die Förderung auf maximal 1.200 Euro begrenzt.

  4. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Energieberatung den gesamten Betrieb repräsentiert.

  5. Wenn möglich, wird auch die Nutzung von Abwärme zur Wärmerückgewinnung untersucht.

Beispiele für Betrag der förderfähigen Beratungskosten

Obwohl die Beratungskosten, also das Honorar für den Energieberater, unterhalb der maximalen Förderungsgrenze liegen, beträgt der Zuschuss lediglich 80% der Kosten. Ein anschauliches Beispiel dazu findet sich auf der offiziellen Website des Programms "Deutschland macht's effizient":

Angenommen, ein kleines Unternehmen gibt jährlich 6.000 Euro für Strom- und Heizkosten aus. Für die energetische Beratung sind etwa 1.000 Euro förderfähig. Die maximale Förderungsgrenze liegt bei 1.200 Euro, jedoch werden nur 80% dieser Summe als Zuschuss gewährt, das entspricht 800 Euro. Die verbleibenden 200 Euro müssen selbst finanziert werden.

Für größere mittelständische Unternehmen (KMU) sieht die Situation ähnlich aus. Auf der verlinkten Website wird darauf hingewiesen, dass die BAFA-Förderung auch dann lediglich 80% der Beratungskosten abdeckt, wenn diese unterhalb der maximalen Fördergrenze liegen. Als Beispiel wird eine förderfähige Energieberatung mit Kosten von 5.000 Euro genannt. In diesem Fall beträgt die Förderung trotz des höheren Maximalbetrags lediglich 4.000 Euro.

Energieberatung Mittelstand – Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Möchten Sie auch in Ihrem mittelständischen Unternehmen effizient Strom und Wärme einsparen, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern, die Vorschriften der Energieeinsparverordnung zu erfüllen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Sie können uns gerne kostenlos per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um maßgeschneiderte Informationen für Ihre individuellen Anforderungen bereitzustellen und alle Ihre Fragen zu beantworten. Unser Fachwissen erstreckt sich auf die Bereiche Bauingenieurwesen, Thermografie, Sanierungsfahrplan, Energieausweis und mehr.

Nehmen Sie jetzt eine Energieberatung in Anspruch, die förderfähig ist und Ihnen durch das BAFA unterstützt wird.

Energieaudit — Audit-Pflicht, DIN EN 16247-1 und EDL-G

Große Unternehmen unterliegen in Deutschland laut dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) seit der Neufassung in 2015 der Energieaudit-Pflicht. Das heißt, dass sie ihren Betrieb regelmäßig in Form eines Audits, also einer Überprüfung, hinsichtlich des Energieverbrauchs untersuchen lassen müssen. Wir von Energy Building sind für einen solchen Energieaudit qualifizierte Energieberater. Müssen Sie also ihren Energieverbrauch bewerten lassen oder benötigen Sie einen anderweitigen Vor-Ort-Termin für die Energieberatung, nehmen Sie direkt kostenlos Kontakt zu uns auf. Wir bieten auch Hilfe bei der energetischen Sanierung, dem Energieausweis, der Thermografie und der Fördermittelbeantragung bei KfW und BAFA.

Was ist ein Energieaudit im Detail?

Das Energieaudit kann einfach zusammengefasst als eine Vor-Ort-Energieberatung beschrieben werden, die von einem qualifizierten Fachmann, dem sogenannten Auditor, durchgeführt wird. Ein Auditor ist ein Experte, der darauf spezialisiert ist, die Energieeffizienz von Unternehmen zu überprüfen. Der Begriff "Audit" stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie Inspektion, Expertenprüfung oder schlichtweg Prüfung. Aber was genau wird bei einem Energieaudit überprüft? Bei einem Energieaudit in Ihrem Unternehmen untersuchen wir, ob der Energieverbrauch den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz vorhanden sind. Der Ablauf des Energieaudits und die Erstellung des Berichts sind standardisiert und festgelegt.

Was ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)?

Das "Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" (EDL-G) wurde im Jahr 2010 in seiner vollen Bezeichnung verabschiedet und gebräuchlich als EDL-G abgekürzt. Die bedeutsamste Überarbeitung trat im Jahr 2015 in Kraft, und die jüngste Änderung erfolgte im Jahr 2019. Das Hauptziel des EDL-G besteht darin, den Klimaschutz voranzutreiben, indem der Verbrauch von Primärenergie reduziert wird. Dieses deutsche Gesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert, richtet sich hauptsächlich an Unternehmen. Eine der wesentlichen Bestimmungen betrifft die Verpflichtung großer Unternehmen, regelmäßige Überprüfungen ihres Energieverbrauchs durchzuführen. Im Folgenden haben wir für Sie zusammengefasst, welche Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits betroffen sind.

Energieberatung vor Ort nach DIN EN 16247-1

Ebenfalls von Bedeutung in diesem Kontext ist die DIN EN 16247-1, die die Richtlinien für die Durchführung des Energieaudits festlegt. Da es sich um ein methodisches Verfahren handelt, um das Energieverbrauchsprofil des Unternehmens zu erstellen, sind klare Leitlinien und Rahmenbedingungen erforderlich. Bei der Energieberatung im Betrieb folgt der Auditor einem vorgegebenen Ablauf, um vergleichbare Werte anhand gängiger Kennzahlen zu ermitteln. Die Inhalte umfassen die Erfassung des aktuellen Zustands und die energetische Bewertung der betrieblichen Abläufe. In einem Bericht werden anschließend die Ergebnisse sowie potenzielle Optimierungsmöglichkeiten zusammengefasst.

Anforderung – Das muss vor Ort getan werden

Um sämtliche Vorgaben zu erfüllen, muss ein Energieaudit:

  1. Mindestens 90 Prozent des Energieverbrauchs des Unternehmens untersuchen.

  2. Alle Bereiche des Unternehmens sowie deren individuelle Einrichtungen einbeziehen.

  3. Sich auf Betriebsdaten stützen, die entweder aktuell, kontinuierlich oder zeitweise erfasst wurden.

  4. Die Überprüfung des Energieverbrauchsprofils beinhalten, das Aspekte wie Gebäude, Betriebsprozesse und Transport berücksichtigt.

  5. Gemäß den festgelegten Normen und Rahmenbedingungen durchgeführt und mit einem abschließenden Bericht dokumentiert werden.

Wann gilt die Energieaudit-Pflicht für Unternehmen?

Die Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits betrifft nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es existiert zwar das "Energieberatung Mittelstand"-Programm, aber dieses steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Auditpflicht. Die Auditpflicht gilt vielmehr für Unternehmen, die nicht als KMU eingestuft werden, und hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen:

  1. Die Beschäftigung von 250 oder mehr Vollzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeitern oder

  2. Ein Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.

Diese Bedingungen gelten unabhängig von der Branche oder dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Auditpflicht. Kommunale Einrichtungen und Regiebetriebe, die hauptsächlich hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise Gerichte und Verwaltungen, sind von den Anforderungen der Energieaudit-Pflicht ausgenommen. Weitere Informationen und detaillierte Auskünfte zu diesem Thema können Sie von uns kostenfrei per E-Mail, Chat oder Telefon erhalten.

Wie oft muss die Pflicht-Energieberatung durchgeführt werden?

"Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass gemäß den Vorschriften mindestens alle vier Jahre nach Abschluss des Erstaudits ein Energieaudit von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchgeführt werden muss. Das erste Energieaudit wurde am 05.12.2015 abgeschlossen, daher stehen nun die wiederholten Audits für die zweite Verpflichtungsperiode an. Es ist wichtig, sich an die Vier-Jahres-Intervalle zu erinnern. Wenn Sie beispielsweise 2020 ein Energieaudit durchgeführt haben, wurde der dazugehörige Bericht ebenfalls im Jahr 2020 erstellt. Demnach sollten Sie den nächsten Termin für 2024 in Betracht ziehen. Es gibt Ausnahmen für Erstaudits, die erst nach 2015 oder 2016 durchgeführt wurden."

Welche Rolle spielt das BAFA beim Energieaudit?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) untergeordnet und übernimmt teilweise auch Aufgaben im Auftrag anderer Ministerien in der Bundesrepublik Deutschland. Besonders im Bereich der Energie hat die Bedeutung des BAFA aufgrund wachsender Umweltbedenken zugenommen. In dieser Hinsicht entwickelt die Behörde Leitlinien, Gesetze und Förderprogramme. Ebenso wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt das BAFA beispielsweise Projekte für energieeffizientes Bauen und energetische Sanierungen. Im Zusammenhang mit dem Energieaudit trägt das BAFA, unter anderem seit der Novellierung im Jahr 2019, dazu bei, dass das angewandte Verfahren strenger und anspruchsvoller geworden ist. Auf diese Weise fördert es eine systematische Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz.

Optima Energy als Auditor – Wir sind Ihre Experten vor Ort!

Sind Sie auf der Suche nach einem Energieaudit für Ihr Unternehmen, um den Energieverbrauch und -bedarf zu analysieren? Möchten Sie die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes erfüllen und einen obligatorischen Vor-Ort-Termin für Energieberatung in einem Nicht-KMU durchführen? Dann zögern Sie nicht, sich kostenlos mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, sei es durch einen Anruf oder eine Nachricht, um Sie ausführlich zu beraten. Wir vereinbaren gerne einen Termin und führen den Audit als erfahrene, zertifizierte Experten durch. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei Themen wie energieeffizientem Bauen, energetischer Sanierung, der Ausstellung eines Energieausweises sowie anderen Anliegen im Bereich Energie, Wärme und Strom.

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