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Sanierungsfahrplan Optima Energy Energieberatung Regensburg

Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) stellt ein wirksames Hilfsmittel in der Energieberatung dar. Er ermöglicht die Evaluierung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes und die wirtschaftliche sowie ökologische Bewertung möglicher Sanierungsmaßnahmen. Als zusätzlichen Anreiz zur Förderung könnten Sie 5% Mehrunterstützung erhalten.

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Ein Energieberater, wie beispielsweise unser Team bei Optima Energy, kann bei einer persönlichen Vor-Ort-Besprechung einen umfassenden Eindruck vom energetischen Zustand des Gebäudes und seinen Systemen gewinnen. Dabei wird überprüft, wie es um die Wärmedämmung bestellt ist und ob es eventuelle Wärmebrücken oder andere Schwachstellen gibt. Außerdem wird analysiert, ob die Heizanlage veraltet ist und ob ein Austausch, unterstützt durch Förderprogramme wie KfW und BEG, sinnvoll ist, um eine höhere Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit zu erreichen.

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Während des persönlichen Treffens vor Ort erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen. Die Informationen aus dem Ortstermin werden in den maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan integriert. Mit diesem umfassenden Überblick werden wir wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen vorschlagen, die sowohl notwendig als auch möglich sind. Darüber hinaus werden die jeweils verfügbaren Fördermöglichkeiten, sei es von der Bafa oder der KfW, in einer transparenten Auflistung präsentiert.

Förderung der BAFA iSFP

Die BAFA-Förderung steht verschiedenen Personengruppen zur Verfügung. Hierzu gehören Eigentümer von Wohngebäuden, Pächter, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Nießbrauchberechtigte. Wir übernehmen gerne die Antragstellung in Ihrem Namen und mit Ihrer Genehmigung erhalten wir die Fördermittel. Dies bietet Ihnen nicht nur den Vorteil der erleichterten Verwaltung, sondern auch die Möglichkeit, das Honorar für die Vor-Ort-Beratung um den Förderbetrag zu reduzieren. Tatsächlich gewährt das BAFA eine Art Rabatt auf die Beratungsleistungen, den Sie unbedingt nutzen sollten.

Das Ziel: individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird im Zuge der zuvor erwähnten BAFA Vor-Ort-Beratung erstellt und basiert auf einem individuellen Gespräch. Hierbei haben Sie die Gelegenheit, Ihre Präferenzen zu äußern und festzulegen, welche finanziellen oder baulichen Grenzen berücksichtigt werden sollen. Dies verleiht dem entstehenden Sanierungsfahrplan seine Einzigartigkeit. Das Hauptziel der geplanten Maßnahmen besteht darin, die Energieeffizienz des Hauses, der Wohnung oder einer anderen Immobilie zu steigern. Wenn die Immobilie nach der Sanierung die Standards eines Neubaus erreicht oder sogar noch energieeffizienter ist, eröffnen sich schrittweise Fördermöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung ist, desto höher ist die Förderung, die von der Bank gewährt wird.

Wie sieht der iSFP aus?

Wie sieht der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, aus? Diese Frage mögen Sie sich nach dem vorherigen Absatz stellen. Im Folgenden finden Sie einige Schlüsselaspekte, die es Ihnen ermöglichen, das Dokument schon vor der BAFA-geförderten Vor-Ort-Beratung zu verstehen:

  1. Präsentation des aktuellen energetischen Zustands in schriftlicher Form und mit visuellen Darstellungen.

  2. Ähnlich wie beim Energieausweis wird eine Farbklassifizierung verwendet, um den energetischen Zustand anschaulich zu verdeutlichen.

  3. Die Farbgestaltung des iSFP ist dem KfW-Effizienzhaus ähnlich, was die Orientierung erleichtert.

  4. Kosten für Energieausgaben werden im aktuellen Zustand und im angestrebten Zustand aufgeführt.

  5. Die Schritte zur Umsetzung verschiedener Sanierungsoptionen werden ausführlich erläutert.

  6. Die Berechnung des Energieverbrauchs nach der Sanierung wird in der Regel etwas höher angegeben als der tatsächlich zu erwartende Verbrauch.

  7. Geschätzte Kosten für die energetische Sanierung und ihre Einzelmaßnahmen sind ebenfalls im iSFP enthalten.

  8. Das Bestmöglichkeitsprinzip wird angewandt, um Maßnahmen für die energetische Sanierung der Immobilie so zu wählen, dass der höchstmögliche Energiestandard erreicht wird, um maximale Fördermittel zu erhalten.

  9. Verschiedene Sanierungsoptionen können im Voraus besprochen werden, und nach Einigung wird ein iSFP erstellt.

  10. Alternativ können auch mehrere Sanierungsfahrpläne erstellt werden, die jeweils die Schritte für verschiedene Sanierungsoptionen detailliert darstellen.

Sanierungsfahrplan Optima Energy Energieberatung Regensburg

Zwei Sanierungsmöglichkeiten: gesamt oder schrittweise

Je nach Ihrer finanziellen Lage und anderen Ressourcen stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung, um Ihren individuellen Sanierungsplan zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie umzusetzen. Die erste Möglichkeit ist die Komplettsanierung, bei der alle im Planungsbericht aufgeführten Maßnahmen entweder direkt aufeinanderfolgend oder parallel durchgeführt werden. Dadurch wird die Gebäudesanierung zügig abgeschlossen. Die genauen Kosten für diese Maßnahmen werden Ihnen vom Energieberater erläutert. Zudem wird er Ihnen zeigen, wie viel Energie in Zukunft eingespart werden kann, welcher CO2-Ausstoß reduziert wird und welcher KfW-Standard erreicht wird. Auf dieser Grundlage können Sie auch direkt Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen.

Die zweite Option ist die stufenweise Sanierung, bei der wir Sie ebenfalls begleiten und beraten. Die im Sanierungsplan aufgeführten Maßnahmen werden einzeln kalkuliert. Hierbei erfahren Sie, wie hoch die Kosten sind, welche Einsparungen erzielt werden und wie effizient die Immobilie dadurch wird. Auf Grundlage dieser Informationen können Sie auch in diesem Fall Fördermittel in Betracht ziehen. Selbst bei einer schrittweisen Umsetzung von Umbauten und dem Austausch von Anlagen, wie beispielsweise der Heizanlage, lohnt sich eine Teilsanierung.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wir beginnen mit der Erfassung der anfänglichen Informationen zu Ihrer Immobilie, die für die Erstellung eines Angebots notwendig sind. Dabei berücksichtigen wir von Anfang an mögliche Fördermittel und deren potenzielle Höhe. Sobald Sie unser Angebot annehmen, vereinbaren wir einen Termin für eine Vor-Ort-Begehung, während der wir die äußere Struktur Ihres Gebäudes dokumentieren und eine Überprüfung Ihrer Heizungsanlage durchführen. Anschließend analysieren wir sämtliche gesammelten Daten und erstellen für Sie einen Sanierungsplan, der Ihnen alle verfügbaren Optionen für eine energetische Sanierung aufzeigt. In einem abschließenden Gespräch erläutern wir Ihnen im Detail die einzelnen Punkte und Schritte des Plans.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Der persönliche Sanierungsfahrplan ist ein Instrument in der Energieberatung, das Hausbesitzern, die ihr Wohn- oder Gewerbegebäude modernisieren und Energie einsparen möchten, eine umfassende und gut strukturierte Unterstützung bietet. Dieses Instrument hilft nicht nur Bauherren dabei, die aktuelle energetische Situation ihrer Immobilie besser zu verstehen, sondern es erleichtert auch die Festlegung von Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erfüllung der Vorgaben und Effizienzanforderungen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Durch die geordnete Darstellung der erforderlichen Maßnahmen wird die Planung in Bezug auf Zeitaufwand und Finanzen vereinfacht. Zudem ermöglicht der Sanierungsfahrplan, potenzielle Fördermöglichkeiten von verschiedenen Förderinstitutionen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFBHH) und anderen in Betracht zu ziehen.

Welche Vorzüge bietet der Sanierungsfahrplan?

Der Sanierungsfahrplan in Baden-Württemberg dient Eigentümern von Wohn- und Nichtwohngebäuden als nützliches Instrument zur Beratung und Unterstützung bei der energetischen Modernisierung ihrer Immobilien. Nach einer detaillierten Inspektion durch qualifizierte und zertifizierte Fachkräfte, beispielsweise einem Energieberater, werden im Sanierungsfahrplan der Zustand des Gebäudes und die Möglichkeiten zur Verbesserung gemäß dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg zusammengefasst. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Vorteile dieses Dokuments für Sie als Eigentümer, abgesehen von den Energieeinsparungen.

Was ist eine BAFA - Förderung?

Eine BAFA-Förderung ist eine finanzielle Unterstützung, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt wird. Diese Förderung ist speziell für Eigentümer von Immobilien in Baden-Württemberg gedacht, um die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans zu erleichtern. Hierbei werden der Vor-Ort-Termin und die Erstellung des Dokuments finanziell unterstützt. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für diese Förderung in Frage kommen, sollten Sie Ihren Energieberater direkt darauf ansprechen. Dieser kann die Förderung in Ihrem Auftrag beantragen, was Ihnen bares Geld sparen kann. Hier sind einige Beispiele für die mögliche BAFA-Förderung für den Sanierungsfahrplan:

  1. Für Ein- und Zweifamilienhäuser können Sie bis zu 1.300 Euro erhalten.

  2. Wohngebäude mit drei oder mehr einzelnen Wohneinheiten können eine Förderung von bis zu 1.700 Euro in Anspruch nehmen.

  3. Wohneigentümergemeinschaften (WEG) haben die Möglichkeit, einmalig 500 Euro zu erhalten, wenn der Bericht zur Energieberatung in einer Wohneigentümerversammlung erläutert wird.

Wer ist berechtigt, den Sanierungsfahrplan auszustellen? Die Berechtigung zur Ausstellung des Sanierungsfahrplans für Wohngebäude liegt bei Energieberatern, Schornsteinfegern sowie Handwerkern oder Handwerksmeistern mit der entsprechenden Qualifikation. Es ist ratsam, vor Ort Informationen von einem qualifizierten Dienstleister einzuholen und die Expertise eines Energieberaters in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn es um die Beurteilung des aktuellen Zustands, die Planung von Maßnahmenpaketen und die zu erwartende Energieeinsparung nach den geplanten Arbeiten geht. Fachlich ausgedrückt werden die Anforderungen an Fachleute und ihr erworbenes Wissen in den in Anlage 2 der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 zur Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (z. B. Sanierungsfahrplan Karlsruhe) festgelegt.

Für Immobilien, die nicht als Wohngebäude klassifiziert sind, gelten zusätzliche Bestimmungen. Um einen Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude ausstellen zu dürfen, muss die betreffende Person berechtigt sein, Energieausweise gemäß §21 EnEV auszustellen. Darüber hinaus sollte sie in den letzten zwei Jahren energetische Beratungstätigkeiten ausgeführt oder an einer Weiterbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten teilgenommen haben. Für eine detaillierte Übersicht der Richtlinien und Anforderungen für Energieberater im Zusammenhang mit dem hier beschriebenen Dokument empfehlen wir die Lektüre von §6 der Sanierungsfahrplan-Verordnung (SFP-VO).

Wann ist ein neuer Energieausweis erforderlich?

Die Verpflichtung zur Erstellung und Bereitstellung eines Energieausweises für größere Wohngebäude, Mietobjekte und andere Immobilien wurde im Jahr 2008 eingeführt. Da ein Energieausweis nur eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren hat, kann es sein, dass Sie als Immobilieneigentümer im Jahr 2018 sowieso in Kontakt mit einem Energieberater treten müssen. In diesem Zusammenhang können Sie gleichzeitig Informationen zur Sanierung einholen. Die Erstellung eines maßgeschneiderten Sanierungsfahrplans für Ihre Immobilie ermöglicht es Ihnen, die geeigneten Schritte zu ergreifen, um letztendlich im Jahr 2018 oder 2019 einen aktualisierten Energieausweis vorlegen zu können, der eine verbesserte Energieeffizienz des Gebäudes bestätigt.

Wo finde ich weitere Informationen zum Sanierungsfahrplan?

Sie können ausführlichere Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan sowie Möglichkeiten zur Terminvereinbarung für eine Beratung und energetische Bewertung Ihres Gebäudes auf unserer Webseite erhalten. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen, Fragen zu stellen und einen Termin für die Vor-Ort-Einschätzung Ihres Gebäudes zu vereinbaren. Dies ist der erste Schritt, um Ihr Haus hinsichtlich energetischer Effizienz zu verbessern und die besten Energiequellen optimal zu nutzen. Hier erfahren Sie auf einfache und schnelle Weise, wie Sie durch Maßnahmen an Fenstern, Dämmung, Heizanlage, Lüftung und Haustechnik zur Energiewende beitragen können.

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Optima Energy

Adolf-Schmetzer-Straße 44

93055 Regensburg, Bayern | Deutschland

+49 (0) 160 - 95 33 69 33

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